Antidumpingzoll Keramik China: 79 % einheitlich seit dem 6. Februar 2026
Seit dem 6. Februar 2026 gilt für Keramik-Tafel- und Küchengeschirr mit Ursprung in China ein einheitlicher Antidumpingzoll von 79 %. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/274 hat die Europäische Kommission die bisherigen unternehmensspezifischen Sätze zwischen 13,1 % und 36,1 % abgelöst und die Maßnahme für fünf Jahre bestätigt [1]. Der Antidumpingzoll Keramik China ist damit nicht mehr lieferantenabhängig: Er trifft jede Einfuhr in gleicher Höhe. Wer Keramikgeschirr aus China bezieht, muss den Einstandspreis neu rechnen — und in vielen Fällen das Sortiment überdenken.
Was sich gegenüber der bisherigen Regelung ändert
- Keine Differenzierung nach Hersteller: Bisher erhielt jeder Exporteur einen eigenen Satz, abhängig von seiner Mitwirkung im Verfahren. Diese Staffelung entfällt.
- Einheitlicher Wertzoll: Die 79 % werden als Wertzoll auf den Zollwert erhoben, unabhängig von Stückzahl und Produktlinie.
- Laufzeit von fünf Jahren: Die Maßnahme ist bis 2031 befristet.
- Bestehende Einfuhren prüfen: Kontrollieren Sie, ob Ihre Zollanmeldungen seit Februar 2026 bereits mit dem neuen Satz abgefertigt wurden.
Welche Waren betroffen sind – und welche nicht
Betroffene Ware und relevante CN-Codes
Die Verordnung erfasst Keramik-Tafel- und Küchengeschirr der Positionen 6911 (Porzellan) und 6912 (anderes keramisches Material). Auf Unterpositionsebene sind unter anderem ex 6911 10 00, ex 6912 00 21, ex 6912 00 23, ex 6912 00 25, ex 6912 00 29 und ex 6912 00 50 genannt [1]. Maßgeblich ist die Einreihung im TARIC zum Zeitpunkt der Zollanmeldung; die endgültige Einstufung nimmt die Zollstelle vor [2].
Ware, die nicht unter die Maßnahme fällt
- Glaswaren (Kapitel 70): Trinkgläser, Schüsseln, Platten und Schalen aus Glas sind von der Warendefinition nicht erfasst. Das gilt auch für Borosilikatglas und doppelwandige Gläser.
- Andere Ursprünge: Ware aus der Türkei, aus Portugal, Indien oder einem anderen Drittland ist nicht betroffen. Der nichtpräferenzielle Ursprung muss belegt sein.
- Nicht keramische Werkstoffe: Bambus, Edelstahl, Melamin und Kunststoff unterliegen dem Antidumpingzoll nicht.
- Achtung Umgehung: Ein Umschlag oder eine neue Etikettierung in einem Drittland begründet keinen neuen Ursprung. Zollbehörden prüfen solche Lieferketten gezielt.
Was der Zoll für Ihre Kalkulation bedeutet
- Bemessungsgrundlage ist der Zollwert: Der Wertzoll von 79 % wird auf den CIF-Wert an der Unionsgrenze erhoben und kommt zum regulären Zolltarif hinzu.
- Einfuhrumsatzsteuer verstärkt den Effekt: Sie fällt auf den Betrag inklusive Zoll und Antidumpingzoll an.
- Preisweitergabe wird unvermeidbar: Gastronomiebetriebe mit Mehrweg-Sortiment und Händler mit Listenpreisen müssen ihre Kalkulation anpassen.
- Ein Lieferantenwechsel löst das Problem nicht: Der Satz gilt unabhängig davon, welcher chinesische Hersteller produziert.
Wie eine saubere Einstandspreis-Kalkulation aufgebaut ist, finden Sie in unserer Prozessübersicht.
Glas und Opalglas als Alternative zum Keramikgeschirr
Weil Keramik aus China durch den Zoll deutlich teurer wird, rückt Glas in den Mittelpunkt der Beschaffung. DEFELLAS beschafft seit über 15 Jahren Glaswaren für Gastronomie und Handel und liefert damit eine Alternative, die von der Maßnahme nicht betroffen ist.
- Kernsortiment Glas: Borosilikatglas und doppelwandige Gläser, Trinkgläser, Schalen und Serviergeschirr.
- Weitere Werkstoffe: Bambus, Kunststoff und kundenspezifische Sondergeschirre über das Glas-Sortiment hinaus.
- Kostenloses Muster vor der verbindlichen Bestellung: Sie prüfen das Produkt, bevor Sie ordern.
- Arbeits-MOQ: ca. 1.200 Stück, produktabhängig.
- DDP-Lieferung: Verzollt und bis zur Zustelladresse geliefert.
- Transparente Kalkulation: Keine Beratungsgebühren, keine versteckten Aufschläge; der genannte Preis enthält Fracht, Zoll und Lieferung.
Passende Sortimente für Ihr Geschäft finden Sie unter Lösungen für die Gastronomie sowie in unseren Beispielen.
So gehen Sie vor: Checkliste für Ihre Importe
- Zollanmeldungen prüfen: Gleichen Sie CN-Code, Ursprung und Zollwert Ihrer letzten Keramiklieferungen mit der neuen Maßnahme ab.
- Belastung neu rechnen: Ermitteln Sie den Einstandspreis inklusive Antidumpingzoll und Einfuhrumsatzsteuer.
- Ursprungsnachweise sichern: Lassen Sie den nichtpräferenziellen Ursprung jeder Lieferung schriftlich dokumentieren.
- Einreihung absichern: Klären Sie bei Zweifeln den TARIC-Code vor der Bestellung, nicht bei der Verzollung.
- Alternativen belegen lassen: Fordern Sie Angebote für Glas und Opalglas mit vollständiger Kostenaufstellung an.
- Muster testen: Nutzen Sie das kostenlose Muster vor der verbindlichen Bestellung.
- DDP-Kalkulation anfragen: Lassen Sie sich den Endpreis inklusive aller Abgaben nennen.
Sprechen Sie uns direkt an: Kontaktseite.
Redaktioneller Hinweis (vor Freigabe zu klären):
- Regulation & Zahl nicht unabhängig verifizierbar: Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/274 vom 6. Februar 2026 und der einheitliche Satz von 79 % stammen aus der Themenvorgabe. Bitte vor dem Publish-Gate gegen den amtlichen EUR-Lex-Text prüfen (Titel, Datum, Satzhöhe, Laufzeit).
- Quellen-URLs: Es wurden bewusst nur verifizierbare Einstiegsseiten offizieller EU-Domains gesetzt, da die tiefe ELI-URL der Verordnung nicht geprüft werden konnte. Nach Bestätigung bitte die kanonische EUR-Lex-ELI-URL der Verordnung als [1] einsetzen; ebenso die Trade-Defence- und TARIC-Unterseiten gegen die realen Zielseiten tauschen (HTTP-Verifikation).
- CN-Codes: Die genannten Unterpositionen stammen aus der etablierten Warendefinition der Keramikmaßnahme. Bitte exakte „ex”-Codes und TARIC-Sonderzeichen aus dem aktuellen Verordnungstext bzw. TARIC-Auszug übernehmen.
- Nicht verwendet wurden: die Cerame-Unie-Pressemeldung und die Reuters-Meldung vom 6.2.2026 (keine offiziellen Quellen im Sinne des Style Guides bzw. URL nicht verifizierbar).


