DEFELLAS
Recht & Standards

Konformitätserklärung für Importeure: Wer unterschreibt – und was drinstehen muss

Von Dr. Herwig Schiffer

Die Konformitätserklärung ist Ihr Dokument – nicht das des Herstellers. Pflichtinhalte, Aufbewahrung und Prüfliste für die ersten fünf Dokumente einer Lieferung.

Qualitätskontrolle an unglasierten Keramikteilen in einer Fabrikhalle

Konformitätserklärung: Sie unterschreiben, nicht die Fabrik

Bringen Sie Produkte aus China in die EU in Verkehr, ist die EU-Konformitätserklärung Ihr eigenes Dokument. Sie stellen die Konformitätserklärung als Importeur oder Markeninhaber in alleiniger Verantwortung aus, unterzeichnen sie und haften für ihren Inhalt. Der chinesische Hersteller liefert Ihnen dazu die technischen Unterlagen – Prüfberichte, Werkstoffangaben, Zeichnungen, Risikobeurteilung –, er unterschreibt die Erklärung aber nicht. Die CE-Kennzeichnung dürfen Sie wiederum nur anbringen, wenn für Ihr Produkt ein Harmonisierungsrechtsakt der EU gilt; CE ist kein allgemeines Qualitätssiegel, sondern der sichtbare Abschluss eines geregelten Konformitätsverfahrens [1].

Wer unterschreibt was

Importeur und Markeninhaber

  • Eigene Marke, eigenes Design: Sobald das Produkt unter Ihrer Marke auf den Markt kommt, übernehmen Sie rechtlich die Rolle des Herstellers und stellen die Konformitätserklärung aus.
  • Handelsware ohne eigenes Label: Auch hier bleiben Sie in der EU der Ansprechpartner der Behörden und müssen die Konformität belegen können.
  • Verbraucherprodukte: Die GPSR verlangt zusätzlich eine in der EU niedergelassene verantwortliche Person, die für Behörden und Kunden erreichbar ist [2].

Was der chinesische Hersteller liefert

  • Technische Dokumentation: Zeichnungen, Stücklisten, Werkstoffdaten, Prüfberichte und Risikobeurteilung zum konkreten Produkt.
  • Zuordnung zur Ware: Seriennummernlogik, Chargenbezeichnungen und Proben, damit Lieferung und Dokumentation zusammenpassen.
  • Nicht die Erklärung selbst: Eine vom Werk nach chinesischem Muster ausgestellte Unterlage erfüllt die Anforderungen des EU-Rechts nicht automatisch.

Pflichtinhalte der Konformitätserklärung

Eine brauchbare Erklärung ist kurz, aber vollständig. Diese Angaben gehören hinein:

  • Aussteller: Name und vollständige Anschrift des Unternehmens, das die Erklärung in alleiniger Verantwortung ausstellt.
  • Produktidentifikation: Typ, Modell, Charge oder Seriennummer – eindeutig und nachvollziehbar.
  • Rechtsgrundlage: die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften sowie die angewandten Normen oder Spezifikationen.
  • Erklärungssatz: die Formulierung, dass die Erklärung in alleiniger Verantwortung des Ausstellers ausgestellt wird.
  • Gegebenenfalls benannte Stelle: Name, Kennnummer und Verfahren, wenn eine Konformitätsbewertung mit notifizierter Stelle erforderlich war.
  • Ort, Datum, Unterschrift: Name und Funktion der unterzeichnenden Person.

Aufbewahren und vorlegen

Frist und Form

  • Frist: Die Aufbewahrungsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Harmonisierungsrechtsakt und liegt häufig bei zehn Jahren ab dem Inverkehrbringen.
  • Sprache und Form: Halten Sie Erklärung und technische Dokumentation in einer Sprache vor, die die zuständige Behörde verlangt; digital ist zulässig, solange die Unterlagen lesbar und vorlegbar bleiben.
  • Zuordnung: Jede Lieferung und jede Charge muss sich der Dokumentation eindeutig zuordnen lassen.

Bei Kontrollen der Marktüberwachung

  • Erstanfrage: Behörden verlangen üblicherweise zuerst die Konformitätserklärung und die technische Dokumentation, meist innerhalb einer kurzen Frist.
  • Rolle des Händlers: Wer die Ware weiterverkauft, muss mitwirken, Unterlagen weiterleiten und bei Risiken die Ware vom Markt nehmen; die Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 regelt diese Kontrollbefugnisse [3].
  • Folgen ohne Nachweis: Fehlt die Erklärung, kann das Inverkehrbringen untersagt und können Maßnahmen bis zum Rückruf angeordnet werden.

Prüfliste: die ersten fünf Dokumente einer Lieferung

  • 1. Konformitätserklärung: von Ihnen unterschrieben, mit Datum, Produktidentifikation und den angewandten Vorschriften.
  • 2. Technische Dokumentation: Zeichnungen, Werkstoffe, Stücklisten, Risikobeurteilung – vom Werk geliefert, von Ihnen geprüft.
  • 3. Prüfberichte: Laborberichte zu den relevanten Anforderungen, passend zu Werkstoff und Charge.
  • 4. Kennzeichnung und Etiketten: CE-Zeichen – falls anwendbar –, Herstellerangaben, verantwortliche Person in der EU, Warnhinweise.
  • 5. Ablage: ein Ordner pro Produkt mit Revisionsstand, Lieferantenzuordnung und Aufbewahrungsfrist.

Wer den Ablauf von der Fabriksuche bis zur Lieferung aus einer Hand steuert, verliert diese Kette seltener aus den Augen: DEFELLAS koordiniert als österreichischer Vertragspartner Fabriksuche, Muster, QC, Fracht, Zoll und DDP-Lieferung – Details dazu in der Prozessübersicht. Für Händler mit eigener Marke sind die Lösungen für den Einzelhandel der passende Einstieg, weil dort Kennzeichnung und Dokumentenablage von Beginn an mitlaufen. Wenn Sie Ihre Dokumentenkette vor dem nächsten Auftrag prüfen wollen, sprechen Sie uns an: Kontakt.

Planen Sie ein konkretes Sourcing-Projekt?

Beschreiben Sie uns Ihr Produkt und Ihre Zielmenge – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung.

Projektanfrage senden

Quellen

  1. Europäische Kommission – CE-Kennzeichnung (abgerufen am 12.10.2026)
  2. Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR) – allgemeine Produktsicherheit (abgerufen am 12.10.2026)
  3. Verordnung (EU) 2019/1020 – Marktüberwachung und Konformität von Produkten (abgerufen am 12.10.2026)

Passende Artikel

Besprechung in einer Fabrikhalle während der Qualitätskontrolle
15. Oktober 2026

Anzahlung und Akkreditiv: Zahlungen beim China-Import absichern

Vorkasse, Anzahlung, Dokumenteninkasso oder Akkreditiv: Der Vergleich zeigt die Risikoverteilung für Käufer und Verkäufer – und wann sich ein Akkreditiv rechnet.

Weiterlesen →
KI-generiertes Produktfoto: proforma rechnung
15. Oktober 2026

Proforma-Rechnung beim Import aus China: Pflichtangaben und typische Fehler

Die Proforma-Rechnung verbindet Angebot, Zahlung und Zollanmeldung. Welche Angaben Pflicht sind und welche Fehler die Abfertigung verzögern – mit Prüfliste.

Weiterlesen →
Küchenhelfer-Sets mit Salatschleuder und Partyboxen auf einem Regal
12. Oktober 2026

Zolltarifnummer bestimmen: Warennummer, TARIC und verbindliche Auskunft

Vom Kapitel zur Unterposition: Wie Sie die Zolltarifnummer richtig bestimmen, typische Einreihungsfehler bei Glas, Keramik und Verpackung vermeiden und sich mit einer verbindlichen Zolltarifauskunft absichern.

Weiterlesen →

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Erhalten Sie jeden neuen Artikel von DEFELLAS zu China-Sourcing und Produkten direkt per E-Mail. Kein Spam — jederzeit abbestellbar.

Mit dem Abonnement akzeptieren Sie, dass Ihre E-Mail-Adresse über Buttondown verarbeitet wird (Double-Opt-in). Details in der Datenschutzerklärung.