DEFELLAS

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: März 2026.
Hinweis: Die Defellas GmbH richtet sich mit ihrem Angebot ausschließlich an Unternehmer (B2B).

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Defellas GmbH, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichtes für ZRS Graz unter FN 419371y, UID-Nummer: ATU68830447 (im Folgenden "Anbieter" oder "Defellas"), und ihren Kunden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 1 KSchG), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Defellas ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungsumfang und Vertragsabschluss

(1) Defellas erbringt Dienstleistungen im Bereich des Sourcing, der Qualitätskontrolle und der Logistik-Koordination, primär in Bezug auf den asiatischen Markt (insbesondere China). Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot.

(2) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Erbringung der Dienstleistung durch uns zustande.

(3) Defellas ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Verbindlichkeiten Subunternehmer (insbesondere asiatische Produktionsstätten und Logistikdienstleister) einzusetzen.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden, IP und Zertifikate

(1) Der Kunde stellt sicher, dass ihm an allen Defellas zur Verfügung gestellten Designs, Mustern, Skizzen und Spezifikationen die erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonstigen Schutzrechte zustehen. Der Kunde hält Defellas bei Verletzung von Rechten Dritter vollumfänglich schad- und klaglos.

(2) Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Bestimmungsland (z.B. CE-Kennzeichnung, RoHS, REACH, Produktsicherheitsgesetze) obliegt allein dem Kunden. Defellas kann bei der Beschaffung notwendiger Zertifikate von den Produzenten unterstützen, übernimmt jedoch keine rechtliche Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder behördliche Anerkennung.

§ 4 Werkzeuge und Formen (Moulds)

(1) Soweit für die Produktion spezielle Werkzeuge (Schablonen, Spritzgussformen etc.) gefertigt werden müssen, bleiben diese, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, im Besitz der jeweiligen Produktionsstätte in Asien. Eine Herausgabe an den Kunden kann nicht in jedem Fall garantiert werden, auch wenn die Werkzeugkosten vom Kunden getragen wurden.

§ 5 Musterfreigabe ("Golden Sample")

(1) Mit der ausdrücklichen Freigabe eines Produktionsmusters durch den Kunden legt dieses Muster den verbindlichen Qualitäts- und Ausführungsstandard für die Serienproduktion fest. Branchenübliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Preisanpassung

(1) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro rein netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie anfallender Zölle, Fracht- und Verpackungskosten.

(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für unternehmerische Geschäfte gemäß § 456 UGB (9,2 % über dem Basiszinssatz). Der Kunde trägt zudem alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen.

(4) Defellas behält sich das Recht vor, die Preise angemessen anzupassen, falls nach Vertragsabschluss unvorhersehbare Kostenerhöhungen, insbesondere durch Währungsschwankungen, drastische Frachtkostensteigerungen oder Materialpreisanpassungen seitens der asiatischen Produzenten, eintreten.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich Defellas das Eigentum an den gelieferten Waren vor.

§ 8 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Die Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein Fixtermin schriftlich vereinbart wurde.

(2) Sofern nicht anders vereinbart (z.B. durch bestimmte Incoterms wie DDP), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald die Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt ausgeliefert wurde.

§ 9 Höhere Gewalt (Force Majeure)

(1) Defellas haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch Höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Hafen-Lockdowns, unvorhersehbare Betriebsstörungen, Streiks, behördliche Eingriffe in Asien oder Europa) verursacht worden sind, die Defellas nicht zu vertreten hat.

(2) Bei vorübergehenden Hindernissen verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung. Führt die Höhere Gewalt zu einem Leistungsaufschub von mehr als drei Monaten, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 10 Gewährleistung und Mängelrüge (§ 377 UGB)

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung mit der gebotenen Sorgfalt zu untersuchen.

(2) Offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind Defellas unverzüglich, spätestens jedoch binnen 5 Werktagen nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Erfolgt die Rüge nicht rechtzeitig, gilt die Ware gemäß § 377 UGB als genehmigt, wodurch sämtliche Gewährleistungs-, Irrtums- und Schadensersatzansprüche wegen des Mangels entfallen.

§ 11 Haftung

(1) Defellas haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten sowie für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist, soweit gesetzlich zulässig, vollständig ausgeschlossen.

(3) Im Falle von Defellas vermittelten oder beauftragten Fremdleistungen (z.B. Transport durch Speditionen, Produktion durch Fabriken in Asien) haftet Defellas nicht für das Verschulden dieser Dritten, sondern nur für die sorgfältige Auswahl der Dienstleister/Produzenten.

§ 12 Geheimhaltung und Referenznennung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit gegenseitig ausgetauschten und als vertraulich gekennzeichneten oder offensichtlich vertraulichen Informationen (insbesondere Fabrikkontakte, Preise, Produktideen) geheim zu halten und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

(2) Defellas ist berechtigt, den Kunden auf der Website und in Marketingmaterialien unter Verwendung des Firmenlogos als Referenzkunden zu nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

§ 13 Vertragsauflösung und Rücktritt

(1) Defellas ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, oder wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstehen und dieser auf Begehren von Defellas weder Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit erbringt.

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Defellas und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das für in 8010 Graz sachlich zuständige Gericht.

§ 15 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (z.B. Kontaktdaten) zur Anbahnung und Abwicklung des Vertrages. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sowie zu den Rechten des Kunden finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

§ 16 Alternative Streitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Wir sind nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 17 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.