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NIAS in Lebensmittelkontaktmaterialien: BfR-Leitfaden für nicht-intentionale Substanzen

Von Dr. Herwig Schiffer

NIAS entstehen bei Herstellung, Verarbeitung und Lagerung von Verpackungen. Der neue BfR-Leitfaden zeigt, welche Unterlagen Importeure von Lieferanten verlangen sollten.

Kinder-Lunchbox — nicht-intentionale Substanzen in Lebensmittelkontaktmaterialien müssen dokumentiert werden

NIAS in Lebensmittelkontaktmaterialien: Was der BfR-Leitfaden für Importeure bedeutet

Der BfR hat am 10. September 2026 seinen Leitfaden zur Risikobewertung von NIAS in Lebensmittelkontaktmaterialien veröffentlicht [1]. NIAS sind Stoffe, die nicht absichtlich zugesetzt werden, aber beim Herstellen, Verarbeiten oder Lagern entstehen oder aus Verunreinigungen stammen – etwa Abbauprodukte, Reaktionsnebenprodukte oder Oligomere. Für Importeure mit Eigenmarken-Verpackung und für Markenartikler mit Lebensmittelkontakt heißt das: Die Bewertung solcher Stoffe rückt in die Konformitätsdokumentation, und die dafür nötigen Angaben müssen aus der Lieferkette kommen.

Was NIAS in Lebensmittelkontaktmaterialien sind und wo sie entstehen

NIAS sind keine einzelne Substanzgruppe, sondern eine Sammelkategorie. Entscheidend ist nicht, ob ein Stoff zugesetzt wurde, sondern ob er im fertigen Produkt oder im vorgesehenen Einsatz vorliegen kann. Typische Quellen sind:

  • Abbauprodukte: Stabilisatoren, Antioxidantien oder Gleitmittel können sich bei Hitze, Licht oder Alterung in andere Verbindungen umwandeln.
  • Reaktionsnebenprodukte: Bei der Polymerisation oder bei der Herstellung von Beschichtungen und Klebstoffen entstehen Verbindungen, die nicht geplant waren.
  • Oligomere und Restmonomere: Kunststoffe und Lacke enthalten regelmäßig kurzkettige Bestandteile, die in Lebensmittel übergehen können.
  • Verunreinigungen: Rückstände aus Rohstoffen, Katalysatoren, Lösungsmitteln oder Recyclingströmen zählen ebenfalls dazu.

Warum NIAS sich schwer erfassen lassen

  • Sie stehen in keiner Zutatenliste: Weil sie nicht zugesetzt werden, fehlen sie in Rezepturangaben – sie müssen analytisch gefunden werden.
  • Sie hängen vom Prozess ab: Temperatur, Werkzeug, Reinigungsmittel und Lagerbedingungen bestimmen, welche Stoffe tatsächlich entstehen.
  • Sie sind materialabhängig: Glas, Kunststoff, Papier, Lacke und Klebstoffe bringen unterschiedliche Risikoprofile mit.

Was der BfR-Leitfaden in der Praxis ändert

Der Leitfaden beschreibt, wie NIAS strukturiert bewertet werden: Stoffe identifizieren, Expositionswege und Mengen abschätzen, Risiko bewerten und das Ergebnis nachvollziehbar dokumentieren [1]. Er ist damit eine fachliche Grundlage für Bewertung und Kommunikation; die rechtlichen Pflichten ergeben sich aus dem Lebensmittelkontaktrecht.

Zusammenspiel mit VO (EG) 1935/2004 und PPWR

Die Verordnung (EG) 1935/2004 verlangt, dass Lebensmittelkontaktmaterialien keine Bestandteile in Mengen abgeben, die die Gesundheit gefährden oder die Zusammensetzung des Lebensmittels unvertretbar verändern, und dass Betriebe die Konformität belegen können [2]. Die PPWR (VO (EU) 2025/40) ergänzt für Verpackungen eigene Anforderungen, unter anderem zu besorgniserregenden Stoffen [3]. Die Bewertung einzelner Stoffe liegt bei der EFSA [4]. In der Summe führt das dazu, dass NIAS-Fragen künftig bei Verpackungsspezifikationen, Rezepturen und Lieferantenfreigaben auftauchen.

Welche Unterlagen Lieferanten liefern müssen

Die Bewertung kann nur so gut sein wie die Daten des Herstellers. Fordern Sie daher bereits bei der Anfrage:

  • Konformitätserklärung (Declaration of Compliance): bezogen auf Ihr konkretes Produkt, nicht auf eine Materialfamilie.
  • Material- und Rezepturangaben: Polymer, Beschichtung, Farbe, Klebstoff, Additive – soweit der Lieferant sie offenlegen kann.
  • Migrations- und Analyseergebnisse: Prüfbedingungen, Prüfmedium, Kontaktzeit und Temperatur müssen zum vorgesehenen Einsatz passen.
  • Angaben zu Rohstoffen: Herkunft, Reinheit und – bei Recyclingmaterial – die Eingangsströme.
  • Prozessbeschreibung: Verarbeitungstemperaturen, Nachbehandlung, Reinigungs- und Lagerbedingungen.

Fragen für die Lieferantenauswahl

  • Welche NIAS sind in diesem Material bekannt, und wie wurden sie bewertet?
  • Nach welchem Verfahren wird die Migration geprüft, und entspricht es Ihrem Einsatzfall?
  • Gibt es ein Bewertungskonzept nach dem BfR-Leitfaden, und wer hat es erstellt?
  • Welche Änderungen an Rezeptur oder Rohstofflieferanten wurden in den letzten zwei Jahren vorgenommen?

So gehen Sie vor: Checkliste für Importeure

  1. Einsatzprofil festlegen: Füllgut, Kontaktzeit, Temperatur und Gebrauchsdauer definieren – erst danach ist eine Bewertung sinnvoll.
  2. Risikomatrix anlegen: Materialien und Bauteile je Verpackung erfassen und nach Kontaktintensität sortieren.
  3. Unterlagen einfordern: Konformitätserklärung, Migrationsdaten und Materialangaben vor der Bestellung, nicht danach.
  4. Bewertung nachvollziehbar ablegen: Wer hat wann mit welcher Grundlage bewertet? Das ist der Kern der späteren Dokumentation.
  5. Änderungen melden lassen: Rezepturwechsel, neue Rohstoffquellen und Prozessänderungen müssen aktiv gemeldet werden.
  6. Vor der Skalierung prüfen: Muster und Erstlieferung getrennt bewerten – Abweichungen zeigen sich häufig erst in Serie.

Wer Verpackung und Artikel über eine Agentur bezieht, sollte diesen Punkt direkt in die Beschaffung legen: Wer Lieferanten auswählt, muss NIAS-Fragen mitstellen. Wie wir Lieferantenprüfung, Muster und Qualitätskontrolle abwickeln, ist in der Prozessübersicht beschrieben. Für Handelsbetriebe mit Eigenmarke finden Sie die passenden Abläufe unter Lösungen für den Einzelhandel.

Wir sind eine österreichische B2B-Sourcing-Agentur mit Sitz in Graz und arbeiten mit einem Netzwerk in Hongkong und China; Ihr Vertragspartner und Ihr Ansprechpartner bleiben in Österreich. Wenn Sie Ihre Verpackungsspezifikation prüfen lassen oder eine zweite Einschätzung zu einem Lieferanten brauchen, sprechen Sie uns an: Kontakt.

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Quellen

  1. BfR — Guideline for risk assessment of non-intentionally added substances (NIAS) in the area of food contact materials (abgerufen am 22.09.2026)
  2. Lebensmittelkontaktmaterialien — VO (EG) 1935/2004 (EUR-Lex) (abgerufen am 22.09.2026)
  3. PPWR / Verpackungen — VO (EU) 2025/40 (EUR-Lex) (abgerufen am 22.09.2026)
  4. EFSA — Food Contact Materials (abgerufen am 22.09.2026)

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